Garantie

Swing bietet dir eine erweiterte Garantie von 3 Jahren

SWING bietet dir auf alle LTF/EN mustergeprüften Gleitschirme im privaten Einsatz eine erweiterte Garantie von 3 Jahren oder 300 Flugstunden ab dem Kaufdatum, je nachdem was zuerst eintritt.

Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Landes, in dem der Gleitschirm erworben wurde.

Die Garantie umfasst ausschließlich Material- und Verarbeitungsfehler. Damit du einen Garantieanspruch geltend machen kannst, informiere uns umgehend nach der Entdeckung eines Mangels und sende das fehlerhafte Produkt zur Prüfung auf eigene Kosten und mit einer beigefügten Rechnungskopie an SWING oder den SWING-Importeur in deinem Land. Garantieentscheidungen und Garantiereparaturen werden ausschließlich von SWING selbst durchgeführt. Liegt ein Garantiefall vor, entscheidet SWING darüber, wie der Fabrikationsfehler beseitigt wird (Reparatur, Auswechselung von Teilen oder gleichwertigen Ersatz des Produkts).

FOLGENDE SCHÄDEN SIND VON DER GARANTIE AUSGENOMMEN:

  • Schäden durch Lösungsmittel, Kraftstoffe, Chemikalien, Sand oder Salzwasser
  • Beschädigungen als Folge von Unfall oder Hindernisberührungen
  • Schäden aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit dem Gleitschirm
  • Farbveränderungen von Tüchern und normale Abnutzung
  • Schäden durch unterbliebene/mangelhafte Wartung

UMFANG DER GARANTIE:

1. Swing gewährt auf alle EN/LTF mustergeprüften privat genutzten Gleitschirme eine Garantie von entweder 3 Jahren oder 300 Flugstunden, wobei das zuerst Erreichte zur Anwendung kommt. Diese Garantie erstreckt sich auf Materialfehler und Verarbeitungsfehler, soweit sie von Swing zu vertreten sind.

2. Von der Garantie ausgeschlossen sind Gleitschirme, die zu Schulungs- oder professionellen Flügen benutzt wurden, sowie Schirme ohne EN/LTF Musterprüfung. Darüber hinaus sind folgende Punkte von der Garantie ausgeschlossen:

  • Farbveränderungen des verwendeten Tuchmaterials
  • Normaler Verschleiß
  • Schäden durch Lösungsmittel, Kraftstoffe, Chemikalien, Sand oder Salzwasser
  • Beschädigungen, die vor, während oder nach dem Flugbetrieb aufgrund von Unfällen oder Notsituationen entstanden sind
  • Schäden aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit dem Gleitschirm
  • Schäden durch höhere Gewalt

1. Zum Wirksamwerden der Garantie, muss das Onlineformular innerhalb von 14 Tagen nach dem Neukauf des Gleitschirms ausgefüllt werden. Mit dem Antrag auf Garantieerweiterung erkennt der Kunde den Umfang der Garantie, die Garantiebedingungen und die weiteren hier genannten Bedingungen an.

2. Im Schadensfall ist der Gleitschirm auf eigene Kosten mit einer Kopie des Kaufvertrages an SWING zu senden. Garantieentscheidungen und Garantiereparaturen werden ausschließlich von SWING selbst durchgeführt.

3. Sämtliche durchgeführten Flüge müssen anhand des Flugbuches inklusive der jeweiligen Flugdauer sowie des Fluggebietes lückenlos nachweisbar sein.

4. Der Gleitschirm muss während seiner gesamten Benutzungsdauer entsprechend den von Swing im Gerätehandbuch und sonstigen Unterlagen vorgeschriebenen Pflegeanweisungen behandelt worden sein. Diese schließen insbesondere auch die sorgfältige Trocknung, Reinigung und Aufbewahrung mit ein.

5. Sämtliche vorgeschriebenen Nachprüfungen sowie notwendige Reparaturen dürfen ausschließlich bei SWING oder bei ausdrücklich beauftragten luftfahrttechnischen Betrieben durchgeführt worden sein und müssen ordnungsgemäß dokumentiert sein.

6. Der Gleitschirm muss eindeutig der eingeschickten Garantiekarte zuzuordnen sein.

7. Der Kunde muss die Garantieansprüche innerhalb von drei Jahren gerechnet ab Kaufdatum gegenüber SWING schriftlich geltend machen.

8. Der Kunde hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein Garantiefall vorliegt. Die Beweislast des Kunden erstreckt sich auf alle in dieser Garantiekarte unter Ziff. I.) bis IV.) genannten Voraussetzungen.

Wird ein Garantiefall grundsätzlich von SWING anerkannt, entscheidet SWING über Reparatur, Teilaustausch oder Ersatz des Produkts. Für den Ersatz stehen folgende Möglichkeiten zur Abwicklung der Garantieleistung offen:

  • Gleitschirme, die innerhalb der ersten 6 Monate und unter einer Einsatzdauer von 50 Stunden als Garantiefall anerkannt werden, werden durch ein kostenloses Neugerät ersetzt.
  • Gleitschirme, die älter oder stärker gebraucht sind, aber als Garantiefall anerkannt werden, werden durch ein mindestens gleichwertiges oder besseres Gebrauchtgerät ersetzt.
  • Des Weiteren besteht bei den Voraussetzungen gem. Ziff. III. 2) alternativ die Möglichkeit für den Kunden, ein Neugerät gegen einen entsprechenden Wertausgleich zu erhalten, sofern eine Einigung zwischen Swing und dem Kunden über die Höhe des Ausgleichs zustande kommt. Kommt keine Einigung zustande, steht dem Kunden lediglich ein Anspruch auf ein Gebrauchtgerät gem. Ziff. 2 zu.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mangelfolgeschäden und auch nicht auf sonstige Personen- oder Sachschäden, die bei dem Eigentümer des Gleitschirmes oder bei Dritten eintreten. Die Haftung der Fa. Swing ist in solchen Fällen, soweit der Personen- oder Sachschaden ursächlich auf einen von SWING zu vertretenden Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist, auf den Umfang und die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der Fa. SWING beschränkt.

Falls ein Gleitschirm zwar über drei Jahre alt ist, aber nach der technischen Prüfung und Bestätigung von SWING weniger als 100 Flugstunden aufweist und der Kunde berechtigte Bedenken wegen der Alterung eines oder mehrerer Bauteile des Gleitschirms hat, besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Garantie zu verlängern, sofern SWING einer solchen Verlängerung zustimmt. Die Garantieverlängerung kommt nur zustande, wenn deren Dauer und deren Umfang einvernehmlich schriftlich zwischen dem Kunden und SWING festgelegt wird. Der Kunde hat auch bei Gleitschirmen mit weniger als 100 Flugstunden keinen Anspruch auf Garantieverlängerung.

Für alle über die obigen Regelungen Gem. Ziff. I.) bis V.) hinausreichenden Leistungen besteht für die Fa. SWING keine Verpflichtung. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Kulanzregelung.

ANMELDUNG FÜR DIE 3 JAHRES GARANTIE:

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